
Eine Umdeutung eines Rechtsgeschäfts ist kein Sonderfall der Auslegung, sondern ein eigenständiges Rechtsinstitut, dessen Rechtswirkung kraft Gesetzes eintritt. Umgedeutet werden kann ein nichtiges Rechtsgeschäft, wenn es den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts entspricht, den erstrebten wi...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Umdeutung_eines_Rechtsgeschaefts.htm

Eine Umdeutung eines Rechtsgeschäfts ist kein Sonderfall der Auslegung, sondern ein eigenständiges Rechtsinstitut, dessen Rechtswirkung kraft Gesetzes eintritt. Umgedeutet werden kann ein nichtiges Rechtsgeschäft, wenn es den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts entspricht, den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg im wesentlichen erreicht...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/U/Umdeutung_eines_Rechtsgeschaefts.html
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